· Rechtsanwalt Kramer
Nach den endgültigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamts haben die Amtsgerichte im Jahr 2024 insgesamt 21.812 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet, 22,4 Prozent mehr als 2023. Schon 2023 war die Zahl um 22,1 Prozent gestiegen. Mehr Unternehmensinsolvenzen gab es zuletzt 2015. Die Forderungen der Gläubiger haben sich auf rund 58 Milliarden Euro mehr als verdoppelt, weil deutlich mehr Großverfahren mit Forderungen über 25 Millionen Euro eröffnet wurden.
Die Gründe sind vielschichtig: Die Sonderregeln der Pandemiejahre sind ausgelaufen, Energie- und Zinskosten belasten, Investitionen bleiben aus, und in Bau, Handel, Gastronomie und bei Zulieferern treffen strukturelle Veränderungen auf dünne Eigenkapitaldecken. Viele Unternehmen, die sich über Jahre mit Krediten und Stundungen über Wasser gehalten haben, erreichen jetzt die Grenze.
Für Geschäftsführer heißt das: Die Pflicht zur Krisenfrüherkennung ernst nehmen, die Liquidität rollierend planen und die Fristen der Insolvenzantragspflicht kennen – drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit, sechs Wochen bei Überschuldung. Für Gläubiger steigt mit der Zahl der Verfahren das Risiko, dass Zahlungen eines später insolventen Kunden angefochten werden; wer liefert, sollte Zahlungsziele, Sicherheiten und das Zahlungsverhalten seiner Kunden im Blick behalten.
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