Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht · Frankfurt am Main
Klarheit in der Krise. Wege zum Neuanfang.
Rechtsanwalt Peter Kramer berät Unternehmen, Geschäftsleitungen, Gläubiger und Privatpersonen, wenn es wirtschaftlich eng wird – vom ersten Warnsignal bis zum Neustart.
- Fachanwalt für Insolvenz- und SanierungsrechtDie Fachanwaltsbezeichnung setzt besondere Kenntnisse und nachgewiesene praktische Erfahrung im Rechtsgebiet voraus.
- Fristen zuerstUnser Sekretariat notiert laufende Fristen schon beim ersten Kontakt. Erst dann sprechen wir über Strategie.
- Kosten vor Beginn geklärtSie erfahren vorher, womit Sie rechnen müssen. Für Verbraucher ist die Erstberatung gesetzlich auf höchstens 190 € zzgl. USt begrenzt.
- Kanzlei in Frankfurt am MainMittlerer Schafhofweg 26, 60598 Frankfurt am Main – Besprechungen in der Kanzlei oder telefonisch, nach Vereinbarung.
Ihre Situation
Wählen Sie Ihren Einstieg.
Eine Krise sieht aus der Sicht eines Unternehmens anders aus als aus der Sicht eines Gläubigers oder einer Privatperson. Wählen Sie die Perspektive, die Ihrer Lage am nächsten kommt.
Für Unternehmen & Geschäftsleitung
- Die Liquidität wird knapp, die Bank wird nervös
- Sanierung außerhalb oder innerhalb eines Verfahrens?
- Antragspflicht und persönliche Haftung der Geschäftsführung
Für Gläubiger & Erwerber
- Ihr Kunde ist insolvent, Rechnungen sind offen
- Der Insolvenzverwalter fordert Zahlungen zurück
- Sie wollen einen Betrieb aus der Insolvenz übernehmen
Für Privatpersonen & Selbständige
- Die Schulden sind aus eigener Kraft nicht mehr zu bewältigen
- Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz als Selbständiger?
- Restschuldbefreiung in der Regel nach drei Jahren
Kommt Ihnen das bekannt vor?
Typische Lagen – und der passende Weg.
Die meisten Anfragen, die uns erreichen, beginnen mit einem dieser Sätze. Hinter jedem steht ein klar beschriebenes Vorgehen.
- „Die Liquidität reicht nur noch wenige Wochen.“Insolvenzgrund prüfen, Fristen sichern, Handlungsspielraum klären
- „Der Insolvenzverwalter fordert Zahlungen zurück.“Anfechtungsvoraussetzungen prüfen, Einwände erheben, verhandeln
- „Ich weiß nicht, ob ich schon einen Insolvenzantrag stellen muss.“Antragspflicht und Haftungsrisiken der Geschäftsleitung klären
- „Mein Kunde ist insolvent, meine Rechnungen sind offen.“Forderung anmelden, Sicherheiten durchsetzen, Verträge prüfen
- „Das Unternehmen ist gesund, aber die Schulden sind es nicht.“Außergerichtliche Sanierung, StaRUG-Verfahren oder Eigenverwaltung
- „Meine Schulden wachsen mir über den Kopf.“Außergerichtlicher Einigungsversuch, Privatinsolvenz, Restschuldbefreiung
- „Ich möchte einen Betrieb aus der Insolvenz übernehmen.“Erwerb vom Verwalter, Übergang von Verträgen und Belegschaft
- „Mein Betrieb läuft, aber ich bin privat überschuldet.“Insolvenz von Selbständigen: Fortführung, Freigabe, Restschuldbefreiung
Fristen
Drei Zahlen, die den Ausgang bestimmen.
Im Insolvenz- und Sanierungsrecht laufen Fristen, ob man von ihnen weiß oder nicht. Deshalb klären wir sie als Erstes.
So arbeiten wir
Vom ersten Anruf zum Ergebnis.
Bevor Kosten entstehen, wissen Sie, womit Sie rechnen müssen. Und bevor wir über Strategie sprechen, klären wir, ob eine Frist läuft.
Ablauf & Kosten im Detail- Schritt 1 · Erstkontakt
Ihr Anruf oder Ihre Nachricht
Unser Sekretariat nimmt Ihr Anliegen auf, notiert laufende Fristen sofort und sendet Ihnen die Mandatsunterlagen zu.
- Schritt 2 · Anwaltliche Prüfung
Einordnung ohne Beschönigung
Rechtsanwalt Peter Kramer sichtet die Unterlagen und ordnet Ihre Situation rechtlich ein – offen, auch wenn die Antwort unbequem ist.
- Schritt 3 · Strategie & Kosten
Eine klare Empfehlung
Sie erhalten Vorgehen, Zeitplan und eine transparente Aussage zu den Kosten – nach gesetzlichen Gebühren oder mit einer Vergütungsvereinbarung.
- Schritt 4 · Umsetzung
Verhandeln, beantragen, vertreten
Wir setzen das Vorgehen um, vertreten Sie gegenüber Gericht, Insolvenzverwalter, Gläubigern oder Vertragspartnern und bleiben ansprechbar, wenn Folgefragen entstehen.
Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Peter Kramer
Inhaber · Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Ihr Mandat liegt bei einem Rechtsanwalt, der Ihre Akte kennt: Rechtsanwalt Peter Kramer bearbeitet es persönlich, unser Sekretariat nimmt Ihr Anliegen auf und behält Fristen im Blick – mit kurzen Wegen und direktem Draht.
„Krisen folgen Regeln. Wer sie kennt, behält den Spielraum – und entscheidet selbst, wie es weitergeht.“
Wissen
Verstehen, bevor Sie entscheiden.
Ratgeber, Werkzeuge und Einblicke in unsere Arbeit – als erste Orientierung, nicht als Ersatz für Beratung im Einzelfall.
Ratgeber
Meistgelesene Beiträge
Werkzeuge
Erste Einschätzung
Häufige Fragen
Kurz beantwortet.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder nutzen Sie das Formular weiter unten.
Wann muss ein Insolvenzantrag gestellt werden?
Für juristische Personen wie GmbH, UG oder AG sowie für Gesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter (etwa die GmbH & Co. KG) gilt: Der Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung (§ 15a Abs. 1 InsO).
Die Fristen sind Höchstfristen: Sie dürfen nur ausgeschöpft werden, solange eine Sanierung ernsthaft und aussichtsreich betrieben wird. Im Zweifel sollte die Lage sofort geprüft werden.
Bedeutet eine Insolvenz das Ende meines Unternehmens?
Nein, nicht zwingend. Mit einem Insolvenzplan, in der Eigenverwaltung oder im Schutzschirmverfahren kann ein Unternehmen saniert und fortgeführt werden. Alternativ lässt sich der Geschäftsbetrieb im Wege der übertragenden Sanierung auf einen Erwerber übertragen. Je früher Sie handeln, desto mehr dieser Wege stehen offen.
Was ist der Unterschied zwischen Eigenverwaltung und Regelinsolvenz?
Im Regelverfahren geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen auf einen vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter über (§ 80 InsO). In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsleitung im Amt und führt das Verfahren selbst, überwacht von einem Sachwalter (§§ 270 ff. InsO). Voraussetzung ist unter anderem eine Eigenverwaltungsplanung mit Finanzplan und Sanierungskonzept (§ 270a InsO). Mehr dazu im Ratgeber Eigenverwaltung oder Regelinsolvenz.
Was kostet eine Erstberatung?
Die Kosten besprechen wir mit Ihnen, bevor wir tätig werden. Für Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gesetzlich auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt, sofern nichts anderes vereinbart ist (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG). Mit Unternehmen kann eine transparente Vergütungsvereinbarung getroffen werden, etwa über ein Zeithonorar oder eine Pauschale. Details finden Sie unter Ablauf & Kosten.
Der Insolvenzverwalter fordert eine Zahlung zurück – muss ich zahlen?
Nicht ohne Prüfung. Eine Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO) setzt voraus, dass die jeweiligen Anfechtungsvoraussetzungen tatsächlich vorliegen – etwa, dass Sie bei einer Zahlung in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzantrag die Zahlungsunfähigkeit Ihres Kunden kannten (§ 130 InsO). Diese Voraussetzungen muss der Verwalter darlegen und beweisen; Leistungen, für die unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung erbracht wurde, sind als Bargeschäft weitgehend geschützt (§ 142 InsO). Mehr dazu unter Insolvenzanfechtung.
Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
Die Restschuldbefreiung wird in der Regel drei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilt (§ 287 Abs. 2 InsO), wenn Sie in dieser Zeit Ihre Obliegenheiten erfüllen – etwa eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich darum bemühen und pfändbares Einkommen abführen. Vorher muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern unternommen werden. Den Ablauf beschreibt unser Ratgeber Restschuldbefreiung in drei Jahren.
Kontakt
Schildern Sie uns Ihre Situation.
Ein paar Sätze genügen. Unser Sekretariat nimmt Ihr Anliegen auf und notiert laufende Fristen sofort; anschließend bespricht Rechtsanwalt Peter Kramer mit Ihnen, was jetzt zu tun ist.
- KanzleiMittlerer Schafhofweg 26
60598 Frankfurt am Main - Telefon069 348762710
- E-Mail[email protected]
- ErreichbarkeitMo–Do 8:00–17:00 Uhr, Fr 8:00–15:00 Uhr · Termine nach Vereinbarung
Läuft eine Frist, rufen Sie bitte zusätzlich an: Die Anfrage allein hält keine Frist auf. Weitere Wege und die Anfahrt finden Sie unter Kontakt & Anfahrt.