Mo–Do 8:00–17:00 Uhr, Fr 8:00–15:00 Uhr 069 348762710 info@frankfurteranwalt.de Mittlerer Schafhofweg 26, 60598 Frankfurt am Main

Über uns

Die Kanzlei

Wir beraten und vertreten Unternehmen, Geschäftsleiter, Gläubiger und Privatpersonen, wenn es wirtschaftlich eng wird – im Insolvenz- und Sanierungsrecht, von den ersten Warnsignalen bis zur Restschuldbefreiung.

Profil

Eine Kanzlei für Situationen, in denen es auf den Zeitpunkt ankommt

Rechtsanwalt Kramer ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt im Insolvenz- und Sanierungsrecht. Rechtsanwalt Peter Kramer führt die Bezeichnung Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Unser Rechtsgebiet betrifft Menschen und Unternehmen in Phasen, in denen Existenzen auf dem Spiel stehen und Fristen über das Ergebnis entscheiden – darauf ist unsere Arbeitsweise ausgerichtet.

Im Insolvenz- und Sanierungsrecht begleiten wir Unternehmen und ihre Geschäftsleitung von den ersten Warnsignalen über die Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens und den Restrukturierungsrahmen nach dem StaRUG bis zum Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung oder im Regelverfahren. Auf der anderen Seite vertreten wir Gläubiger, Lieferanten und Dienstleister – etwa bei der Forderungsanmeldung, beim Durchsetzen von Sicherungsrechten oder bei der Abwehr einer Insolvenzanfechtung. Privatpersonen und Selbständige begleiten wir auf dem Weg durch die Privatinsolvenz zur Restschuldbefreiung.

Gerät ein Unternehmen in die Krise, hat das Folgen für alle Beteiligten – Gesellschafter, Banken, Lieferanten, Vermieter und Beschäftigte. Wir behalten diese Zusammenhänge im Blick, etwa wenn das Insolvenzgeld die Fortführung im Eröffnungsverfahren sichert, ein Sozialplan in den Grenzen der Insolvenzordnung zu verhandeln ist oder Arbeitsverhältnisse bei einer übertragenden Sanierung nach § 613a BGB auf den Erwerber übergehen. Wer das Gesamtbild kennt, erkennt früher, wo Risiken und Handlungsspielräume liegen.

Unsere Rechtsgebiete

Haltung

Wofür wir stehen.

Wer zu uns kommt, steht oft unter erheblichem Druck. Vier Grundsätze bestimmen, wie wir damit umgehen – vom ersten Telefonat bis zum Abschluss des Mandats.

Ehrliche Einschätzung

Wir sagen Ihnen, wie wir Ihre Lage rechtlich sehen – auch wenn die Antwort unbequem ist. Nur auf einer realistischen Grundlage lassen sich tragfähige Entscheidungen treffen.

Fristen zuerst

Antragsfristen, Klagefristen, Ausschlussfristen: Bevor wir über Strategie sprechen, klären wir, welche Frist läuft und bis wann gehandelt werden muss.

Verständlich erklärt

Das Insolvenz- und Sanierungsrecht ist voller Fachbegriffe. Wir übersetzen sie in klare Aussagen, damit Sie verstehen, was geschieht, und selbst entscheiden können.

Persönlich betreut

Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihre Akte kennt. Wichtige Schritte stimmen wir mit Ihnen ab, statt über Ihren Kopf hinweg zu handeln.

Arbeitsweise

Strukturiert von Anfang an.

Jedes Mandat ist anders, der Weg dorthin folgt aber einem klaren Muster. So wissen Sie jederzeit, wo Sie stehen und was als Nächstes kommt.

  1. Lage erfassen

    Wir nehmen Ihr Anliegen auf, notieren laufende Fristen und senden Ihnen die Mandatsunterlagen. Danach sichtet ein Rechtsanwalt die wichtigsten Unterlagen und prüft, ob sofortiger Handlungsbedarf besteht.

  2. Optionen aufzeigen

    Sie erfahren, welche Wege rechtlich offenstehen, welche Chancen und Risiken sie haben und womit Sie bei Zeit und Kosten rechnen müssen.

  3. Entscheiden und umsetzen

    Nach Ihrer Entscheidung setzen wir das Vorgehen um: Wir verhandeln, bereiten Anträge vor und vertreten Sie gegenüber Gericht, Verwalter, Gläubigern oder Gegenseite.

  4. Absichern

    Wir halten das Ergebnis schriftlich fest, prüfen Folgefristen und bleiben ansprechbar, wenn später Fragen entstehen.

Zu Beginn jedes Mandats steht eine offene Aussage zu den Kosten. Ob gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gelten oder eine Vergütungsvereinbarung sinnvoller ist, besprechen wir, bevor wir tätig werden – Einzelheiten dazu finden Sie unter Ablauf & Kosten. Während des Mandats informieren wir Sie über jeden wesentlichen Schritt und leiten Ihnen wichtige Schreiben zeitnah weiter.

Gerade in Krisensituationen gilt: Nicht jede Frage muss sofort beantwortet werden, aber jede Frist muss sofort erkannt werden. Deshalb trennen wir in der ersten Phase klar zwischen dem, was heute geschehen muss, und dem, was mit etwas Abstand besser entschieden wird.

Ansprechpartner & Team

Persönlich für Sie da.

Peter Kramer

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

info@frankfurteranwalt.de · 069 348762710

Inhaber der Kanzlei. Ihr Mandat wird von einem Rechtsanwalt verantwortlich geführt, der Ihre Akte kennt – von der ersten Beratung bis zum Abschluss.

Rechtsanwalt Peter Kramer ist Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht; die Fachanwaltsbezeichnung wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main verliehen. Sein Schwerpunkt liegt im Insolvenz- und Sanierungsrecht – von der Beratung der Geschäftsleitung in der Krise über die Vertretung von Gläubigern bis zur Privatinsolvenz. Uns ist wichtig, dass Mandantinnen und Mandanten ihre rechtliche Lage verstehen und Entscheidungen auf einer klaren Grundlage treffen können – gerade dann, wenn die Zeit knapp ist.

Auf einen Blick

  • Inhaber der Kanzlei Rechtsanwalt Kramer
  • Rechtsanwalt, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
  • Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
  • Schwerpunkt: Insolvenz- und Sanierungsrecht

Unser Team

Rechtsanwalt Kramer ist eine Einzelkanzlei; Inhaber ist Rechtsanwalt Peter Kramer. Unterstützt wird er von unserem Sekretariat. Alle, die in der Kanzlei mitarbeiten, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

So läuft der erste Kontakt ab: Wenn Sie anrufen, nehmen in der Regel zunächst unsere Rechtsanwaltsfachangestellten Ihr Anliegen auf und notieren sofort, ob und welche Fristen laufen. Anschließend senden sie Ihnen die Mandatsunterlagen zu, etwa eine Vollmacht und einen Fragebogen zu Ihrer Situation. Danach übernimmt ein Rechtsanwalt die Bearbeitung und bespricht mit Ihnen die rechtliche Lage.

Das Team kennenlernen

Für wen wir arbeiten

Unsere Mandantinnen und Mandanten.

Wir beraten auf beiden Seiten einer wirtschaftlichen Krise. Das schärft den Blick dafür, welche Argumente tragen und wo sich eine Einigung lohnt.

Unternehmen & Geschäftsleitung

Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter in der Krise: Prüfung der Insolvenzreife, Sanierungsoptionen, Antragspflichten und persönliche Haftungsrisiken.

Mehr erfahren

Gläubiger & Lieferanten

Unternehmen, deren Kunde oder Vertragspartner insolvent ist: Forderungsanmeldung, Sicherungsrechte, laufende Verträge und die Abwehr von Anfechtungsansprüchen.

Mehr erfahren

Privatpersonen & Selbständige

Menschen, die ihre Schulden nicht mehr bewältigen können: außergerichtlicher Einigungsversuch, Insolvenzantrag und der Weg zur Restschuldbefreiung.

Mehr erfahren

Investoren & Erwerber

Unternehmen und Investoren, die einen Betrieb oder einzelne Vermögenswerte aus einer Insolvenz übernehmen wollen: übertragende Sanierung, Haftungsfragen und Zustimmung der Gläubigerorgane.

Mehr erfahren

Weil wir auf unterschiedlichen Seiten tätig sind, prüfen wir vor jeder Mandatsübernahme, ob ein Interessenkonflikt besteht. Ein Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, wenn er in derselben Rechtssache bereits einen anderen Mandanten mit widerstreitenden Interessen vertritt oder beraten hat; dieses Verbot erstreckt sich grundsätzlich auch auf die Rechtsanwälte, mit denen er seinen Beruf gemeinschaftlich ausübt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Ergibt die Prüfung ein solches Hindernis, sagen wir Ihnen das offen und übernehmen das Mandat nicht.

Besonders genau hinsehen müssen wir in der Unternehmenskrise: Beraten wir ein Unternehmen, ist Mandantin die Gesellschaft. Geht es um die persönliche Haftung eines Geschäftsführers oder um Ansprüche der Gesellschaft gegen ihn, können seine Interessen von denen der Gesellschaft abweichen. Ob beides in einer Hand bleiben kann oder getrennte Mandate nötig sind, klären wir deshalb gleich zu Beginn.

Einblicke

Wie wir arbeiten – konkret.

Wer wissen möchte, wie wir in bestimmten Lagen vorgehen, findet typisierte Beispiele, Branchenthemen und unser Angebot für Schulungen in Unternehmen.

Typische Fälle

Typisierte Situationen aus Krise, Geschäftsleitung, Gläubigerpraxis und Privatinsolvenz – jeweils mit unserem Vorgehen und den Punkten, auf die es ankommt. Keine Berichte über echte Mandate.

Seminare & Schulungen

Inhouse-Schulungen auf Anfrage, etwa zur Krisenfrüherkennung und zu den Pflichten der Geschäftsleitung oder zur Insolvenzanfechtung und zum Umgang mit insolventen Kunden für das Kreditmanagement.

Branchen

Krisen verlaufen je nach Branche unterschiedlich. Wir beschreiben typische Rechtsfragen in Bau und Handwerk, Handel, Gastronomie und Industrie.

Vertraulichkeit

Was Sie uns anvertrauen, bleibt bei uns

Wer über drohende Zahlungsunfähigkeit, Schulden oder persönliche Haftungsrisiken spricht, gibt viel von sich preis. Rechtsanwälte sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 43a Abs. 2 BRAO). Die Pflicht erfasst alles, was uns in Ausübung unseres Berufs bekannt wird – nicht nur den Inhalt von Gesprächen, sondern bereits die Tatsache, dass Sie uns aufgesucht haben.

Die Verschwiegenheit gilt gegenüber jedermann, also auch gegenüber Geschäftspartnern, Banken, Behörden oder Familienangehörigen, und sie endet nicht mit dem Mandat. Von ihr entbinden können grundsätzlich nur Sie als Mandant; Ausnahmen lässt das Gesetz nur in eng begrenzten Fällen zu. Personen, die in der Kanzlei mitarbeiten, sind ebenfalls zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Wer als Rechtsanwalt ein fremdes Geheimnis unbefugt offenbart, macht sich zudem strafbar (§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB).

  • Vertrauliche Behandlung bereits der ersten Anfrage – auch wenn kein Mandat zustande kommt
  • Keine Weitergabe von Informationen an Dritte ohne Ihre Zustimmung, soweit das Gesetz nicht ausnahmsweise etwas anderes vorschreibt
  • Prüfung von Interessenkonflikten vor der Mandatsübernahme
  • Abstimmung mit Ihnen, bevor wir Kontakt zu Gläubigern, Verwalter oder Gegenseite aufnehmen
Gut zu wissen

Eine gewöhnliche E-Mail ist in der Regel nicht Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Wenn Sie besonders sensible Unterlagen übermitteln möchten, sprechen Sie uns auf einen geeigneten Übermittlungsweg an. Näheres zum Umgang mit Ihren Daten lesen Sie in den Datenschutzhinweisen.

Erreichbarkeit

So erreichen Sie uns.

Telefonisch sind wir Mo–Do 8–17 Uhr, Fr 8–15 Uhr erreichbar, per E-Mail jederzeit. Besprechungen finden nach Vereinbarung in der Kanzlei oder telefonisch statt.

Läuft bereits eine Frist – etwa weil ein Insolvenzgrund eingetreten sein könnte, ein Insolvenzverwalter eine Zahlungsfrist gesetzt hat oder die Bank einen Kredit gekündigt hat –, rufen Sie bitte an und nennen Sie die Frist gleich zu Beginn. Dann können wir kurzfristig reagieren und klären, was bis wann geschehen muss.

  • KanzleiMittlerer Schafhofweg 26
    60598 Frankfurt am Main
  • ErreichbarkeitMo–Do 8:00–17:00 Uhr, Fr 8:00–15:00 Uhr · Termine nach Vereinbarung

Erstgespräch

Je früher Sie handeln, desto mehr Wege bleiben offen.

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir prüfen zuerst Fristen und Dringlichkeit und sagen Ihnen offen, wie es weitergehen kann – und womit Sie bei den Kosten rechnen müssen.