Neu im Ratgeber: Der Gläubigerausschuss – Rechte, Pflichten und Haftung
Wer in den Gläubigerausschuss berufen wird, übernimmt Verantwortung für alle Gläubiger. Unser neuer Beitrag erklärt Aufgaben, Besetzung, Vergütung und Haftung der Mitglieder.
Kanzlei
Neuigkeiten aus der Kanzlei, neue Beiträge im Ratgeber, Hinweise zu Gesetzesänderungen, Fristen und Veranstaltungen – kurz gefasst, das Neueste zuerst.
Wer in den Gläubigerausschuss berufen wird, übernimmt Verantwortung für alle Gläubiger. Unser neuer Beitrag erklärt Aufgaben, Besetzung, Vergütung und Haftung der Mitglieder.
Wer nicht nach Frankfurt kommen kann, erreicht uns jetzt auch per Video – mit denselben Unterlagen und derselben Vertraulichkeit wie im Büro.
Wer erbt, erbt auch die Schulden. Der neue Beitrag zeigt, wie Erben ihre Haftung auf den Nachlass begrenzen und wann sie selbst einen Insolvenzantrag stellen müssen.
Seit dem 1. Januar 2021 können Unternehmen außerhalb der Insolvenz mit Mehrheitsentscheidung sanieren. Eine Zwischenbilanz aus der Praxis.
Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren endet am 31. Dezember. Was Gläubiger in den letzten Wochen des Jahres noch tun können – auch gegenüber insolventen Schuldnern.
Liefern oder stoppen? Kündigen oder abwarten? Der neue Beitrag erklärt das Wahlrecht des Verwalters, die Kündigungssperren und die Grenzen von Lösungsklauseln.
Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszinssatz auf 1,27 Prozent gesenkt. Für Verzugszinsen gelten damit 6,27 Prozent gegenüber Verbrauchern und 10,27 Prozent im Geschäftsverkehr.
Zum 1. Juli 2025 steigt der unpfändbare Grundbetrag auf 1.555 Euro im Monat. Unser neuer Beitrag erklärt, wie das P-Konto funktioniert und wie Sie höhere Freibeträge durchsetzen.
21.812 beantragte Unternehmensinsolvenzen meldet das Statistische Bundesamt für 2024 – ein Plus von 22,4 Prozent. Was die Zahlen für Geschäftsführer und Gläubiger bedeuten.
Für Steuerberater, Banken, Kreditversicherer und Unternehmerkreise bieten wir auch 2025 kompakte Fortbildungen an – in Ihren Räumen oder bei uns in Frankfurt.
Die Beiträge geben den Stand zum jeweiligen Datum wieder und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Erstgespräch
Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir prüfen zuerst Fristen und Dringlichkeit und sagen Ihnen offen, wie es weitergehen kann – und womit Sie bei den Kosten rechnen müssen.