· Rechtsanwalt Kramer
Ein Todesfall bringt neben der Trauer oft unerwartete Post: Mahnungen, Kreditverträge, offene Steuerbescheide. Erben haften für diese Verbindlichkeiten grundsätzlich auch mit ihrem eigenen Vermögen – es sei denn, sie schlagen die Erbschaft rechtzeitig aus oder beschränken ihre Haftung auf den Nachlass.
Der neue Ratgeber erklärt die Entscheidung in den ersten sechs Wochen, die Instrumente Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz, die Dürftigkeitseinrede für kleine Nachlässe und die Pflicht des Erben, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. Außerdem geht es um Erbengemeinschaften, Beerdigungskosten und die Frage, was mit dem Pflichtteil geschieht.
Wenn Sie gerade mit einem überschuldeten Nachlass konfrontiert sind: Die Ausschlagungsfrist läuft ab Kenntnis vom Erbfall – sprechen Sie uns frühzeitig an.