Peter Kramer
Inhaber · Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Kanzlei
Hinter jedem Mandat stehen bei uns feste Ansprechpartner: Rechtsanwalt Peter Kramer, der Ihr Mandat bearbeitet, und unser Sekretariat, das Ihr Anliegen aufnimmt und Fristen im Blick behält.
Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwalt Kramer ist die Kanzlei von Rechtsanwalt Peter Kramer, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Gemeinsam mit unserem Sekretariat betreuen wir Mandate im Insolvenz- und Sanierungsrecht – für Unternehmen, Geschäftsleitungen, Gläubiger und Privatpersonen.
Inhaber · Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Rechtsanwaltsfachangestellte
Erste Anlaufstelle, Fristen, Unterlagen
So arbeiten wir zusammen
In Krisen zählt jeder Tag. Deshalb ist unser Ablauf so aufgebaut, dass Ihr Anliegen sofort aufgenommen und eine laufende Frist früh erkannt wird – auch wenn der Anwalt gerade im Termin ist.
Anrufe und Nachrichten gehen in der Regel zuerst an unser Sekretariat. Unsere Rechtsanwaltsfachangestellten nehmen Ihr Anliegen auf und fragen gezielt nach den wichtigsten Eckdaten.
Laufende Fristen – etwa die Frist für einen Insolvenzantrag oder eine vom Insolvenzverwalter gesetzte Zahlungsfrist – werden sofort notiert. Sie erhalten die Mandatsunterlagen, zum Beispiel Vollmacht und einen kurzen Fragebogen.
Ein Rechtsanwalt übernimmt Ihre Akte, prüft die Unterlagen, ordnet die Rechtslage ein und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen und die Kosten.
Für Termine, Unterlagen und Sachstandsfragen bleibt das Sekretariat Ihre erste Anlaufstelle. Rechtliche Fragen klären Sie direkt mit Ihrem Anwalt.
Zuständigkeiten
Die Anwälte beraten Sie, entwickeln die Strategie und vertreten Sie nach außen – gegenüber Gerichten, Insolvenzverwaltern, Gläubigern, Banken und Behörden.
Unsere Rechtsanwaltsfachangestellten sind Ihre erste Anlaufstelle. Sie sorgen dafür, dass Ihr Anliegen schnell beim richtigen Anwalt ankommt und nichts liegen bleibt.
Inhaber
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Insolvenz- und Sanierungsrecht – für Unternehmen und Geschäftsleitungen ebenso wie für Gläubiger und Privatpersonen.
Wir begleiten Unternehmen von den ersten Warnsignalen bis zum Abschluss eines Sanierungs- oder Insolvenzverfahrens, vertreten Gläubiger bei Forderungsanmeldung und Insolvenzanfechtung und führen Privatpersonen und Selbständige durch die Privatinsolvenz zur Restschuldbefreiung. Unser Anspruch ist eine ehrliche Einschätzung, ein klarer Plan und eine Sprache, die auch ohne juristische Vorkenntnisse verständlich ist.
Mehr über die KanzleiVertraulichkeit
Alle Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 43a Abs. 2 BRAO). Das gilt ebenso für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und unterliegen dem strafrechtlichen Schutz von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB).
Sie können uns deshalb auch dann offen schildern, wie es um Ihr Unternehmen oder Ihre Finanzen steht, wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie uns beauftragen.
Erstgespräch
Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir prüfen zuerst Fristen und Dringlichkeit und sagen Ihnen offen, wie es weitergehen kann – und womit Sie bei den Kosten rechnen müssen.