Für Unternehmen & Geschäftsleitung
Wenn das Unternehmen unter Druck gerät
Von den ersten Warnsignalen über die Wahl des richtigen Sanierungswegs bis zum Insolvenzverfahren: Wir beraten Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter so, dass Sie handeln können, solange Sie noch die Wahl haben.
Worum es geht
Der Zeitpunkt entscheidet über Ihre Möglichkeiten
In der Unternehmenskrise schließen sich Türen nach und nach. Wer früh handelt, kann noch außergerichtlich mit Gläubigern verhandeln oder das Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG nutzen. Wer länger wartet, hat meist nur noch die Wahl zwischen Eigenverwaltung und Regelinsolvenz – und riskiert als Geschäftsleiter die persönliche Haftung.
Wir prüfen zuerst, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und welche Fristen laufen. Danach zeigen wir Ihnen, welche Wege rechtlich offenstehen, was sie kosten und wie sie ablaufen. Jede Empfehlung bekommen Sie mit einer klaren Begründung – auch wenn sie unbequem ist.
Typische Anlässe
- Die Liquidität reicht nur noch für wenige Wochen
- Die Bank kürzt die Kreditlinie oder droht mit Kündigung
- Lieferanten verlangen Vorkasse, Sozialversicherung und Finanzamt mahnen
- Ein Gläubiger stellt einen Insolvenzantrag
- Unklar, ob bereits Insolvenzantragspflicht besteht
- Ein Investor oder Erwerber steht bereit, die Struktur fehlt
Unsere Leistungen
Vom Warnsignal bis zum Neustart.
Die Reihenfolge folgt dem Verlauf einer Krise: je früher der Punkt, an dem Sie uns ansprechen, desto mehr dieser Wege stehen Ihnen offen.
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Krisenfrüherkennung
Warnsignale erkennen, die Pflicht zur Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG erfüllen und rechtzeitig gegensteuern – mit unserem Krisen-Check als erster Einschätzung.
- 02
Außergerichtliche Sanierung
Vergleiche mit Gläubigern, Stillhalteabkommen mit Banken, Sanierungskonzept und Verhandlungsführung außerhalb eines Verfahrens.
- 03
StaRUG-Restrukturierung
Restrukturierungsplan mit Mehrheitsentscheidung der Gläubiger, Stabilisierungsanordnung und Restrukturierungsbeauftragter – Sanierung ohne Insolvenzverfahren.
- 04
Eigenverwaltung & Schutzschirm
Die Geschäftsleitung bleibt im Amt: Eigenverwaltungsplanung nach § 270a InsO, Schutzschirmverfahren und Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters.
- 05
Insolvenzplan
Das Unternehmen im Verfahren erhalten: Planinhalt, Gläubigergruppen, Abstimmung und Bestätigung durch das Gericht.
- 06
Unternehmensinsolvenz
Antrag, Eröffnungsverfahren, Insolvenzgeld-Vorfinanzierung und Betriebsfortführung – geordnet statt überstürzt, mit klaren Zuständigkeiten.
- 07
Übertragende Sanierung
Verkauf des Geschäftsbetriebs an einen Erwerber aus dem Verfahren heraus – Vorbereitung, Investorenprozess und Übergang der Verträge.
- 08
Geschäftsführerhaftung
Antragspflicht, Zahlungsverbote und persönliche Risiken der Geschäftsleitung – rechtzeitig erkannt, dokumentiert und begrenzt.
Ratgeber
Beiträge für Geschäftsleitung und Gesellschafter.
Allgemein gehaltene Einordnungen zu den Fragen, die in der Unternehmenskrise am häufigsten aufkommen.
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Branchen
Krise im Branchenkontext.
Jede Branche hat ihre eigenen Verträge, Sicherheiten und Zahlungsflüsse. Wir beschreiben die typischen Rechtsfragen für vier Bereiche.
Erstgespräch
Je früher Sie handeln, desto mehr Wege bleiben offen.
Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir prüfen zuerst Fristen und Dringlichkeit und sagen Ihnen offen, wie es weitergehen kann – und womit Sie bei den Kosten rechnen müssen.