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Für Unternehmen & Geschäftsleitung

Wenn das Unternehmen unter Druck gerät

Von den ersten Warnsignalen über die Wahl des richtigen Sanierungswegs bis zum Insolvenzverfahren: Wir beraten Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter so, dass Sie handeln können, solange Sie noch die Wahl haben.

Worum es geht

Der Zeitpunkt entscheidet über Ihre Möglichkeiten

In der Unternehmenskrise schließen sich Türen nach und nach. Wer früh handelt, kann noch außergerichtlich mit Gläubigern verhandeln oder das Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG nutzen. Wer länger wartet, hat meist nur noch die Wahl zwischen Eigenverwaltung und Regelinsolvenz – und riskiert als Geschäftsleiter die persönliche Haftung.

Wir prüfen zuerst, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und welche Fristen laufen. Danach zeigen wir Ihnen, welche Wege rechtlich offenstehen, was sie kosten und wie sie ablaufen. Jede Empfehlung bekommen Sie mit einer klaren Begründung – auch wenn sie unbequem ist.

Typische Anlässe

  • Die Liquidität reicht nur noch für wenige Wochen
  • Die Bank kürzt die Kreditlinie oder droht mit Kündigung
  • Lieferanten verlangen Vorkasse, Sozialversicherung und Finanzamt mahnen
  • Ein Gläubiger stellt einen Insolvenzantrag
  • Unklar, ob bereits Insolvenzantragspflicht besteht
  • Ein Investor oder Erwerber steht bereit, die Struktur fehlt

Unsere Leistungen

Vom Warnsignal bis zum Neustart.

Die Reihenfolge folgt dem Verlauf einer Krise: je früher der Punkt, an dem Sie uns ansprechen, desto mehr dieser Wege stehen Ihnen offen.

  1. 01

    Krisenfrüherkennung

    Warnsignale erkennen, die Pflicht zur Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG erfüllen und rechtzeitig gegensteuern – mit unserem Krisen-Check als erster Einschätzung.

  2. 02

    Außergerichtliche Sanierung

    Vergleiche mit Gläubigern, Stillhalteabkommen mit Banken, Sanierungskonzept und Verhandlungsführung außerhalb eines Verfahrens.

  3. 03

    StaRUG-Restrukturierung

    Restrukturierungsplan mit Mehrheitsentscheidung der Gläubiger, Stabilisierungsanordnung und Restrukturierungsbeauftragter – Sanierung ohne Insolvenzverfahren.

  4. 04

    Eigenverwaltung & Schutzschirm

    Die Geschäftsleitung bleibt im Amt: Eigenverwaltungsplanung nach § 270a InsO, Schutzschirmverfahren und Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters.

  5. 05

    Insolvenzplan

    Das Unternehmen im Verfahren erhalten: Planinhalt, Gläubigergruppen, Abstimmung und Bestätigung durch das Gericht.

  6. 06

    Unternehmensinsolvenz

    Antrag, Eröffnungsverfahren, Insolvenzgeld-Vorfinanzierung und Betriebsfortführung – geordnet statt überstürzt, mit klaren Zuständigkeiten.

  7. 07

    Übertragende Sanierung

    Verkauf des Geschäftsbetriebs an einen Erwerber aus dem Verfahren heraus – Vorbereitung, Investorenprozess und Übergang der Verträge.

  8. 08

    Geschäftsführerhaftung

    Antragspflicht, Zahlungsverbote und persönliche Risiken der Geschäftsleitung – rechtzeitig erkannt, dokumentiert und begrenzt.

Erstgespräch

Je früher Sie handeln, desto mehr Wege bleiben offen.

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir prüfen zuerst Fristen und Dringlichkeit und sagen Ihnen offen, wie es weitergehen kann – und womit Sie bei den Kosten rechnen müssen.