Für Gläubiger, Lieferanten & Erwerber
Wenn Ihr Kunde insolvent ist
Forderung anmelden, Sicherheiten durchsetzen, laufende Verträge klären, Anfechtungsansprüche abwehren – oder den Betrieb aus der Insolvenz übernehmen: Wir vertreten Ihre Interessen im Verfahren Ihres Vertragspartners.
Worum es geht
Im Verfahren des anderen die eigenen Rechte sichern
Die Insolvenz eines Kunden, Mieters oder Lieferanten trifft Unternehmen oft unvorbereitet: Rechnungen bleiben offen, Ware ist ausgeliefert, Verträge laufen weiter – und Monate später fordert der Insolvenzverwalter bereits erhaltene Zahlungen zurück. Wer die Regeln des Verfahrens kennt, verliert deutlich weniger.
Wir melden Forderungen fristgerecht an, prüfen Eigentumsvorbehalt und andere Sicherheiten, beraten zu laufenden Verträgen und wehren Anfechtungsansprüche ab. Für Erwerber und Investoren begleiten wir den Kauf eines Betriebs aus der Insolvenz und den Erwerb einzelner Vermögenswerte vom Insolvenzverwalter.
Typische Anlässe
- Post vom Insolvenzgericht oder Insolvenzverwalter
- Ware ist unter Eigentumsvorbehalt geliefert und noch nicht bezahlt
- Ein Anfechtungsschreiben fordert Zahlungen der letzten Jahre zurück
- Der Mieter oder Pächter ist insolvent, der Vertrag läuft weiter
- Sie wollen einen Betrieb oder Maschinen aus der Insolvenz erwerben
Unsere Leistungen
Von der Forderungsanmeldung bis zur Übernahme.
Im Insolvenzverfahren entscheiden Fristen und Formalien. Wir sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche rechtzeitig und richtig geltend gemacht werden.
- 01
Gläubigerberatung
Forderungsanmeldung, Prüfungstermin, Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte, laufende Verträge, Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung.
- 02
Insolvenzanfechtung
Wenn der Verwalter Zahlungen zurückfordert: Voraussetzungen der §§ 129 ff. InsO prüfen, Bargeschäft und fehlende Kenntnis einwenden, Vergleiche verhandeln.
- 03
Betriebsübernahme aus der Insolvenz
Erwerb des Geschäftsbetriebs vom Insolvenzverwalter: Ablauf, Kaufvertrag, Übergang von Verträgen und Belegschaft, Chancen und Risiken für Investoren.
- 04
Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung
Mitwirkung im Verfahren: Berichtstermin, Abstimmungen, Sitz im Gläubigerausschuss – mit Rechten, Pflichten und Haftung der Mitglieder.
Ratgeber
Beiträge für Gläubiger und Erwerber.
Verständliche Einordnungen zu Fristen, Sicherheiten und Anfechtung – als erste Orientierung, nicht als Ersatz für Beratung.
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- 02
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Erstgespräch
Je früher Sie handeln, desto mehr Wege bleiben offen.
Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir prüfen zuerst Fristen und Dringlichkeit und sagen Ihnen offen, wie es weitergehen kann – und womit Sie bei den Kosten rechnen müssen.