· Rechtsanwalt Kramer
Wer Unternehmen in der Krise begleitet, muss die rechtlichen Fristen und Haftungsrisiken kennen – das gilt für Steuerberater, die nach § 102 StaRUG auf einen möglichen Insolvenzgrund hinweisen müssen, ebenso wie für Firmenkundenbetreuer, Kreditversicherer und Beiräte. Für das Jahr 2025 haben wir unser Seminarprogramm neu zusammengestellt.
Im Angebot sind drei Formate: „Krisenfrüherkennung und Insolvenzantragspflicht“ für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (90 Minuten, mit Prüfschema für Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung), „Insolvenzanfechtung: Zahlungen sicher vereinnahmen“ für Vertrieb, Forderungsmanagement und Kreditversicherer (halber Tag, mit Fallbeispielen aus der Praxis) sowie „Sanierung außerhalb der Insolvenz: Vergleich, StaRUG, Eigenverwaltung“ für Unternehmerkreise und Banken (halber Tag).
Alle Seminare halten wir auf Wunsch in Ihren Räumen oder in unserer Kanzlei in Frankfurt-Sachsenhausen; Inhalte und Dauer passen wir an Ihre Teilnehmer an. Termine und Konditionen stimmen wir individuell ab.