Mo–Do 8:00–17:00 Uhr, Fr 8:00–15:00 Uhr 069 348762710 info@frankfurteranwalt.de Mittlerer Schafhofweg 26, 60598 Frankfurt am Main

Aktuelles

Inhouse-Seminare 2025: Krisenfrüherkennung, Antragspflicht, Anfechtung

Für Steuerberater, Banken, Kreditversicherer und Unternehmerkreise bieten wir auch 2025 kompakte Fortbildungen an – in Ihren Räumen oder bei uns in Frankfurt.

· Rechtsanwalt Kramer

Wer Unternehmen in der Krise begleitet, muss die rechtlichen Fristen und Haftungsrisiken kennen – das gilt für Steuerberater, die nach § 102 StaRUG auf einen möglichen Insolvenzgrund hinweisen müssen, ebenso wie für Firmenkundenbetreuer, Kreditversicherer und Beiräte. Für das Jahr 2025 haben wir unser Seminarprogramm neu zusammengestellt.

Im Angebot sind drei Formate: „Krisenfrüherkennung und Insolvenzantragspflicht“ für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (90 Minuten, mit Prüfschema für Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung), „Insolvenzanfechtung: Zahlungen sicher vereinnahmen“ für Vertrieb, Forderungsmanagement und Kreditversicherer (halber Tag, mit Fallbeispielen aus der Praxis) sowie „Sanierung außerhalb der Insolvenz: Vergleich, StaRUG, Eigenverwaltung“ für Unternehmerkreise und Banken (halber Tag).

Alle Seminare halten wir auf Wunsch in Ihren Räumen oder in unserer Kanzlei in Frankfurt-Sachsenhausen; Inhalte und Dauer passen wir an Ihre Teilnehmer an. Termine und Konditionen stimmen wir individuell ab.

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Erstgespräch

Je früher Sie handeln, desto mehr Wege bleiben offen.

Schildern Sie uns Ihre Situation. Wir prüfen zuerst Fristen und Dringlichkeit und sagen Ihnen offen, wie es weitergehen kann – und womit Sie bei den Kosten rechnen müssen.