· Rechtsanwalt Kramer
Wird das Konto gepfändet, ist von einem Tag auf den anderen kein Geld mehr für Miete und Lebensmittel verfügbar. Das Pfändungsschutzkonto schützt davor: Ein Grundbetrag bleibt jeden Monat frei, bei Unterhaltspflichten, Kindergeld oder bestimmten Sozialleistungen mehr. Die Umwandlung des bestehenden Girokontos muss die Bank innerhalb von vier Geschäftstagen vornehmen.
Mit der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2025 hat das Bundesministerium der Justiz den unpfändbaren Grundbetrag zum 1. Juli 2025 von 1.491,75 Euro auf 1.555 Euro monatlich angehoben; die Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen steigen entsprechend. Die neuen Werte gelten automatisch, auch auf dem P-Konto – eine neue Bescheinigung ist dafür nicht erforderlich.
Der neue Ratgeber beschreibt Schritt für Schritt die Umwandlung, die Bescheinigung für Erhöhungsbeträge, die Übertragung nicht verbrauchter Freibeträge in die Folgemonate, die Besonderheiten bei Gemeinschaftskonten und das Zusammenspiel mit der Privatinsolvenz.