Mo–Do 8:00–17:00 Uhr, Fr 8:00–15:00 Uhr 069 348762710 info@frankfurteranwalt.de Mittlerer Schafhofweg 26, 60598 Frankfurt am Main

Vorverkauf · Stand 19.10.2026

Sanierungs­angebote

Aus laufenden Sanierungsverfahren geben Unternehmen Vermögenswerte ab, die sie nicht mehr benötigen – derzeit neun Pkw, fast alle neuwertig mit sehr geringer Laufleistung. Verkauf freihändig bis zum Stichtag, danach öffentliche Versteigerung.

Stand 19.10.2026

Das Angebot

Neun Pkw aus laufenden Sanierungsverfahren – Leistung, Erstzulassung, Farbe, Zustand, Laufleistung und Preis auf einen Blick. Dieselben Angaben stehen im Angebot als PDF.

Fotos und Unterlagen auf Anfrage

Hier stehen die Eckdaten aller Fahrzeuge. Fotos, Fahrzeugscheine und weitere Unterlagen schicken wir Ihnen auf Anfrage zu – kurze Nachricht oder Anruf genügt.

FahrzeugLeistungEZZustandkmPreis netto
Porsche Macan Electric
Schwarz
250 kW (340 PS)07/2026Neuwertig44 km36.000 €
42.840 € brutto
Audi Q8 50 TDI quattro S line
Mythosschwarz Metallic
210 kW (286 PS)01/2026Gebrauchtfahrzeug296 km39.000 €
46.410 € brutto
Audi A6 allroad e-hybrid quattro
Mythosschwarz Metallic, Kontrastlackierung Schwarz
270 kW (367 PS)09/2026Neuwertig32 km45.000 €
53.550 € brutto
Mercedes-Benz V 300 d 4MATIC AVANTGARDE
Obsidianschwarz Metallic
174 kW (237 PS)10/2024Neuwertig25 km45.000 €
53.550 € brutto
Porsche 911 Carrera 4 GTS
Grau Metallic
398 kW (541 PS)06/2026Neuwertig12 km120.000 €
142.800 € brutto
Mercedes-Benz S 350 d 4MATIC AMG Line
Grafitgrau Metallic
247 kW (336 PS)06/2026Neuwertig70 km60.000 €
71.400 € brutto
Audi RS Q8 performance
Mythosschwarz Metallic
471 kW (640 PS)08/2026Neuwertig30 km69.000 €
82.110 € brutto
Volkswagen T-Roc R-Line
Schwarz
110 kW (150 PS)09/2026Neuwertig35 km24.000 €
28.560 € brutto
Lamborghini Revuelto
Violett Metallic (Viola Pasifae)
747 kW (1.016 PS)04/2025Neuwertig1.000 km290.000 €
345.100 € brutto

Preise netto zzgl. 19 % USt (Bruttopreis darunter). Angebote freibleibend, Angaben ohne Gewähr, Zwischenverkauf vorbehalten. Stand 19.10.2026.

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Vorverkauf bis zum Stichtag

Alle Fahrzeuge werden bis zu einem festen Stichtag freihändig und frei von Rechten Dritter verkauft. Was bis dahin nicht verkauft ist, kommt in die öffentliche Versteigerung – dort entscheidet das Gebot im Termin. Wer früh anfragt, hat die besten Möglichkeiten. Ein Kauf kommt erst durch gesonderte Vereinbarung mit dem verkaufenden Unternehmen zustande.

Anfrage senden

Telefonisch geht es am schnellsten: 069 348762710. Sie können uns auch hier schreiben – nennen Sie das Fahrzeug, wie wir Sie erreichen dürfen und wann es Ihnen passt. Ihre Anfrage ist unverbindlich.

Wie dürfen wir Sie erreichen? *

Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet. Ihre Anfrage ist unverbindlich und begründet keinen Vertrag. Sie erreichen uns auch direkt: 069 348762710 oder info@frankfurteranwalt.de.

Woher die Fahrzeuge kommen

Die Verkäufe erfolgen außerhalb eines Insolvenzverfahrens auf Grundlage des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG). Das Unternehmen besteht fort und ist nicht insolvent; es trennt sich in Absprache mit uns von Vermögenswerten, die es nicht mehr benötigt – um Liquidität zu gewinnen und Fixkosten zu senken. Es gibt kein Insolvenzgericht, kein Aktenzeichen und keinen Insolvenzverwalter. Verkäufer ist das Unternehmen selbst; wir organisieren den Verkauf und sichern die Abwicklung.

Das Verfahren steht Unternehmen offen, die erst drohend zahlungsunfähig sind (§ 18 InsO) – die heute also zahlen können und rechtzeitig handeln. Die Geschäftsleitung ist nach § 1 StaRUG verpflichtet, bestandsgefährdende Entwicklungen früh zu erkennen und gegenzusteuern; der Verkauf nicht betriebsnotwendiger Vermögenswerte ist dafür eine typische Maßnahme. Gestaltet werden im Restrukturierungsplan nur Forderungen und Sicherheiten der einbezogenen Gläubiger (§§ 2, 4 StaRUG); Ansprüche der Arbeitnehmer bleiben unberührt.

Für Sie als Käufer heißt das: Der Verkauf ist ein gewöhnliches Rechtsgeschäft des Unternehmens. Übergabe, Zahlung und Gewährleistung regelt der Kaufvertrag mit dem Unternehmen. Gegenüber gewerblichen Käufern wird die Gewährleistung in der Regel ausgeschlossen, soweit das gesetzlich zulässig ist; für arglistig verschwiegene Mängel und übernommene Garantien gilt ein Ausschluss nie (§ 444 BGB), und Verbraucher behalten ihre gesetzlichen Rechte (§ 476 BGB). Rechtshandlungen im Vollzug eines rechtskräftig bestätigten Restrukturierungsplans sind nach § 90 StaRUG vor einer späteren Insolvenzanfechtung geschützt. Diese Angaben dienen der Einordnung und sind keine Rechtsberatung.

Verfahren und genauer Standort der Fahrzeuge werden aus Gründen der Vertraulichkeit nicht veröffentlicht und nur auf Anfrage mitgeteilt. Mehr zum Hintergrund im Ratgeber Verwertung in der Sanierung.